§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
§ 2 Aufgabe und Zweck des Vereins
- durch ideelle und materielle Förderung die Versorgung psychosomatischer Patienten im Ostalbkreis zu verbessern, weiter zu entwickeln und ergänzende Behandlungsangebote zu ermöglichen,
- Maßnahmen zur Prävention und Rückfallprophylaxe durchzuführen,
- Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel durchzu-führen, Verständnis für die Situation von psychosomatisch erkrankten Menschen zu wecken und zu stärken. Durch Vortrags- und Medientätigkeit bzw. Aufklärung der Betroffenen und ihrer Angehörigen soll so ein möglichst frühzeitiges Beratungs- und Behandlungsangebot ermöglicht werden,
- prä- und poststationäre Versorgungsformen durch Implementierung ergänzender ambulanter Behandlungsangebote zu unterstützen,
- Selbsthilfepotentiale und den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-organisationen zu fördern.
§ 3 Selbstlosigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
- bei natürlichen Personen mit dem Tode,
- bei juristischen Personen mit deren Auflösung,
- durch schriftliche Austrittserklärung, die spätestens bis zum 30.September an den Vorstand zu richten ist und mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam wird,
- durch Ausschluss aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall, dass sich das Mitglied in Widerspruch zu den erklärten Zielen des Vereins setzt. Über den Ausschluss entscheidet der Ausschuss.
§ 5 Spenden und Beiträge
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der Ausschuss
c) die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Der Ausschuss
a) dem Vorstand ( § 7 )
b) dem Kassier
c) dem Schriftführer
d) dem Stellvertreter des Kassiers und des Schriftführers - falls solche gewählt.
e) mindestens 4 Beisitzern.
§ 9 Mitgliederversammlung
a) Wahl des Vorstandes und des Ausschusses,
b) Wahl der Kassenprüfer,
c) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes,
d) Entgegennahme des Kassenberichts und des Berichts der Kassenprüfer,
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
f) Satzungsänderungen,
g) Auflösung des Vereins.
§ 10 Satzungsänderung
§ 11 Protokollierung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen, Ausschusssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.
§ 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
Aalen, März 2019